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Förderung von Solarthermie-Anlagen
in Verbindung mit einer Heizungsumstellung auf Erdgas |
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Förderbedingungen |
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Um das Förderprogramm für Solarthermieanlagen
der Stadtwerk Haßfurt GmbH, in Verbindung mit der
E.ON-Ruhrgas sowie den Gas-Geräteherstellern in Anspruch
zu nehmen, muß eine Heizungsumstellung von einem anderen
Energieträger als Erdgas auf eine Erdgas-Brennwertheizung
erfolgen.
Bei Erstinstallation einer thermischen Solaranlage und gleichzeitiger
Umstellung von einem Nicht-Brennwertkessel auf einen Brennwertkessel
nach EnEV, erhöht sich die Förderung um 750,-
EUR (EFH/ZFH). Dieser Bonus ist bis zum 30.06.2008 (Tag
der Antragstellung) befristet.
Die Förderbedingungen für den Heizungsumbau sehen
Sie hier...
Den Förderzuschuss für Solarthermieanlagen der
Hersteller erhalten Sie nur bei Einbau von Solarthermieanlagen
der teilnehmenden Geräteindustrie.
Download Förderprogramm
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Zusätzliche
Förderung durch den Staat
Für Solarkollektoranlagen bis zu einer Gesamtbruttokollektorfläche
von 40 Quadratmeter gelten folgende Richtlinien
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Solarkollektoren nur für
die Warmwasserbereitung |
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60 Euro pro angefangenem Quadratmeter installierter
Bruttokollektorfläche, mindestens 410,- Euro für
Solaranlagen zur Warmwasserbereitung
Sofern die Anlage größer als 40 m² und
nicht im Rahmen der Innovationstatbestände förderbar
ist, kann diese mit einem Fördersatz von maximal 40
m² mal 60 Euro bezuschusst werden.
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Solarkollektoren für
die kombinierte Warmwasserbereitung und heizungsunterstützung,
für die Bereitstellung vo Prozesswärme sowie zur
solaren Kühlung |
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105 Euro pro angefangenem Quadratmeter installierter
Bruttokollektorfläche
Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr
als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder
Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung
und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina
von mindestens 100 Litern je m² Bruttokollektorfläche
wird für die ersten 40 m² 105 Euro je m²
Bruttokollektorfläche und für die darüber
hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 Euro je
angefangenem m² Bruttokollektorfläche gewährt.
Bei Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und
Raumheizung muss die Mindestkollektorfläche bei Flachkollektoren
9 m2 und bei Vakuumröhrenkollektoren 7 m2 betragen.
Zusätzlich muss ein Pufferspeicher für die Heizung
von 40 Liter je m2 bei Flach- und 50 Liter je m2 bei Vakuumröhrenkollektoren
vorhanden sein.
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Erweiterung von Solarkollektoranlagen |
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45 Euro pro angefangenem Quadratmeter für Erweiterungsvorhaben
bis zu 40m² Solarkollektorfläche |
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