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  Förderung von Solarthermie-Anlagen in Verbindung mit einer Heizungsumstellung auf Erdgas
 
  Förderbedingungen
 

Um das Förderprogramm für Solarthermieanlagen der Stadtwerk Haßfurt GmbH, in Verbindung mit der E.ON-Ruhrgas sowie den Gas-Geräteherstellern in Anspruch zu nehmen, muß eine Heizungsumstellung von einem anderen Energieträger als Erdgas auf eine Erdgas-Brennwertheizung erfolgen.

Bei Erstinstallation einer thermischen Solaranlage und gleichzeitiger Umstellung von einem Nicht-Brennwertkessel auf einen Brennwertkessel nach EnEV, erhöht sich die Förderung um 750,- EUR (EFH/ZFH). Dieser Bonus ist bis zum 30.06.2008 (Tag der Antragstellung) befristet.

Die Förderbedingungen für den Heizungsumbau sehen Sie hier...

Den Förderzuschuss für Solarthermieanlagen der Hersteller erhalten Sie nur bei Einbau von Solarthermieanlagen der teilnehmenden Geräteindustrie.

Download Förderprogramm




Zusätzliche Förderung durch den Staat

Für Solarkollektoranlagen bis zu einer Gesamtbruttokollektorfläche von 40 Quadratmeter gelten folgende Richtlinien

  Solarkollektoren nur für die Warmwasserbereitung
  60 Euro pro angefangenem Quadratmeter installierter Bruttokollektorfläche, mindestens 410,- Euro für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung

Sofern die Anlage größer als 40 m² und nicht im Rahmen der Innovationstatbestände förderbar ist, kann diese mit einem Fördersatz von maximal 40 m² mal 60 Euro bezuschusst werden.

  Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und heizungsunterstützung, für die Bereitstellung vo Prozesswärme sowie zur solaren Kühlung
 

105 Euro pro angefangenem Quadratmeter installierter Bruttokollektorfläche

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m² Bruttokollektorfläche wird für die ersten 40 m² 105 Euro je m² Bruttokollektorfläche und für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche gewährt.

Bei Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung muss die Mindestkollektorfläche bei Flachkollektoren 9 m2 und bei Vakuumröhrenkollektoren 7 m2 betragen. Zusätzlich muss ein Pufferspeicher für die Heizung von 40 Liter je m2 bei Flach- und 50 Liter je m2 bei Vakuumröhrenkollektoren vorhanden sein.

  Erweiterung von Solarkollektoranlagen
  45 Euro pro angefangenem Quadratmeter für Erweiterungsvorhaben bis zu 40m² Solarkollektorfläche

 


 

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